Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen alle Grundvoraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.